für Firmen, Kommunen, Privathaushalte

Verrechnungssätze

Verrechnungssätze

Die aktuelle Verrechnungssatzliste des Maschinen- und Betriebshilfsringes Straubing-Bogen e.V. ist für 3 Jahre gültig. Die Preise sind Nachbarschaftshilfepreise incl. Mehrwertsteuer.

Die empfohlenen Verrechnungssätze sind für die Maschinenringmitglieder rechtlich gänzlich unverbindlich. Es steht in der freien Entschließung der Mitglieder, den Empfehlungen zu folgen oder sie unbeachtet zu lassen.

Beachten Sie bitte:

  1. Den Verrechnungssätzen sind normale Verhältnisse zugrunde gelegt. Bei Arbeitserschwernissen (z.B. starke Hanglage, Bodenbeschaffenheit, Lagergetreide) sind Zuschläge vor Beginn der Arbeit zu vereinbaren und auf dem Arbeitszettel zu vermerken.
  2. Soweit Maschinen und Geräte ohne Bedienungsmann ausgeliehen werden, sind sie nach der Arbeit sofort dem Besitzer in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand (nach Vereinbarung) zurückzugeben; außerdem ist ein Zuschlag bis zu 20 % möglich.
  3. In den Verrechnungssätzen ist ein Treibstoffpreis von brutto 1,90 €/l enthalten. (Nicht enthalten sind Kosten für z.B. Spritzmittel, Düngemittel, Saatgut usw.)
  4. Nur bei kompletten Arbeitsverfahren und selbstfahrenden Maschinen, z.B. SF-Mähdrescher, verstehen sich die Sätze einschließlich Fahrer und Diesel.
  5. Für kleine und unförmige Flächen können Zuschläge erhoben werden.
  6. Die Verrechnungssätze gelten nur für die Abrechnung zwischen Mitgliedern im Maschinenring (von Landwirt zu Landwirt).
  7. Die empfohlenen Verrechnungssätze sind für die Maschinen und Betriebshilfsringe rechtlich gänzlich unverbindlich.
  8. Die Verrechnungssätze sind Bruttopreise (inkl. MwSt.).
  9. Arbeiten für Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Firmen und private Auftraggeber sind keine Arbeiten im Rahmen der überbetrieblichen Nachbarschaftshilfe. Sie erfordern einen Zuschlag für Gemeinkosten (z.B. Versicherung, Berufsgenossenschaft), einen Gewinnbeitrag sowie steuerlichen Belastungen. Bestimmte Arbeiten erfordern spez. Qualifikationen (z.B. Führerschein, Transportgewerbeschein, …) bzw. steuer-/rechtliche Dinge müssen im Vorfeld geregelt werden. Gefahr der Scheinselbstständigkeit!
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