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Nährstoffmanagement

Nährstoffmanagement

Für alle landwirtschaftlichen Betriebe beginnt das Nährstoffmanagement vor dem Aufbringen von Düngemitteln mit der Ermittlung des Nährstoffbedarfs der Kulturpflanzen nach den Vorgaben der Düngeverordnung anhand der standort- und kulturbezogenen Obergrenze.

Mittels des errechneten Nährstoffbedarfs der Kultur, dem untersuchten Nährstoffgehalt des Bodens und der Berechnung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger können sich landwirtschaftliche Betriebe für die Aufnahme oder Abgabe von Wirtschaftsdünger entscheiden. Neben der Nährstoffvermittlung besteht in der Börse auch die Möglichkeit Futtermittel anzubieten oder zuzukaufen.

Falls ein Betrieb seine Lagerkapazitäten nach der novellierten Düngeverordnung überschreitet, bietet sich innerhalb der Nährstoffmanagement-Plattform die Möglichkeit Wirtschaftsdünger abzugeben.

Hier geht's zur Maschinenring Plattform

Durch ein effizientes Nährstoffmanagement werden viehstarke landwirtschaftliche Betriebe entlastet. Du kannst überschüssige, organische Nährstoffe z.B. an reine Ackerbaubetriebe abgeben werden. In Deutschland bieten die Maschinenringe im Bereich Nährstoffmanagement zahlreiche Lösungen an.

Beratung durch den Maschinenring

Behalten Sie den Überblick, welche Berechnungen und
Dokumentationen rund um die Düngeverordnung in Ihrem Betrieb
vorgeschrieben sind.

Wir unterstützen Sie bei den Berechnungen und Dokumentationen zum Nährstoffmanagement:

  • Berechnung 170 kg N-Regelung: für tierhaltende Betriebe und Betriebe mit Wirtschaftsdüngeraufnahme
  • Düngebedarfsermittlungen für jeden Schlag: notwendig vor der ersten Düngergabe
  • Nährstoffvergleich Feld-Stall-Bilanz: bis 31.03. erstellen!
  • Stoffstrombilanz: notwendig ab 2,5 GV/ha oder bei tierhaltenden Betrieben mit Wirtschaftsdüngeraufnahme
  • Lagerraumberechnung für organische Düngemittel: ab sofort Pflicht für jeden Betrieb mit Tierhaltung
  • Bayerische Länderregelungen zur DÜV: Was trifft für Dich zu: Rote Flächen, weiße Flächen, grüne Betriebe?
  • Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung: Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Abgabe, Transport und Aufnahme von mehr als 200 to Wirtschaftsdünger pro Jahr

Wir begleiten Sie bei Bedarf auch bei Ihren Anpassungsstrategien, wenn Grenzen der DÜV überschritten sind:

  • Innerbetriebliche Reaktionsmöglichkeiten
  • Wirtschaftsdüngervermittlung
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich jederzeit bei uns.

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Egal ob Bio oder Konventionell: Wir beraten Sie individuell

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In der Landwirtschaft alle 4 Jahre vorgeschrieben.

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ab 2024 nur noch Online möglich

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der organische Dünger der Südstärke

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Mehr Leistung dank gemeinsamer Maschinennutzung

Mehrfachantrag Online

Ermittlung des Nährstoffbedarfs der Kulturpflanzen

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