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Stromsteuerrückerstattung nach § 9b StromStG

Für die Jahre 2024 und 2025 wurde die Rückerstattung der Stromsteuer auf 2ct je kWh für betrieblich verbauchten Strom erhöht. In landwirtschaftlichen Betrieben verbrauchter Strom ist rückerstattungsfähig insofern er mit der Produktion in Verbindung steht. Nicht rückerstattungsfähig sind beispielsweise verbrauchter Strom für Wohnhaus, Austragshaus, Elektroauto usw.

Für den Antrag ist das Formular 1453 Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen im Zoll-Portal einzureichen. Die Anmeldung im Zoll-Portal funktioniert analog zum Agrardieselantrag.

Mit dem Excel-Tool der IHK können sie vorab berechnen ob ein Antrag für sie in Frage kommt.

Eine mögliche Beispielsrechnung könnte wie folgt aussehen:

40.000 kWh - 12.500 kWh - 4.000 kWh - 2.000 kWh = 21.500 kWh

21.500 kWh mal 0,02€ = 430€

Bitte beachten Sie, dass Sie die Höhe ihres rückerstattungsfähigen Stroms selbst berechnen und plausibel machen müssen.

Hier gelangen Sie zum Antrag

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