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Neuerungen GAP

Vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch die EU-Kommission werden ab 2025 einige Vereinfachungen der GAP gelten, über die wir Sie bereits jetzt zu Ihren Fruchtfolgeplanungen informieren wollen:

Konditionalität- Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand der Flächen

GLÖZ 5 Erosion

GLÖZ 6 Mindestbodenbedeckung

GLÖZ 7 Fruchtwechsel

GLÖZ 8 Stilllegung

Ökoregelungen

ÖR1 Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen:

ÖR2 Anbau vielfältiger Kulturen

ÖR3 Agroforst

ÖR4 Dauergrünlandextensivierung

ÖR6 Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz

Außerdem wird die zur Erhaltung von landwirtschaftlichen Flächen notwendige Tätigkeit (Mindesttätigkeit) statt jedes Jahr künftig nur alle zwei Jahre durchzuführen sein.

Die notwendigen Pflegemaßnahmen bei Dauerkulturen sind dementsprechend ebenso mindestens alle zwei Jahre vorzunehmen.“

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