für Firmen, Kommunen, Privathaushalte

Mehrfachantrag

Mehrfachantragstellung 2024

Mehrfachantragstellung ist bis 15.05.2024 zu erledigen.

Interessante Punkte sind z.B.:

- Die Ausnahme für GLÖZ8 „Stillegung von 4 % der Ackerfläche“: Nehmen Sie die Möglichkeit mit Zwischenfrucht in Anspruch und nutzen Ihre angelegten Stilllegungsflächen für die Ökoregelung 1a (1 % bzw. 1 ha (bei Betrieben mit mehr als 10 ha Ackerland) 1300 €/ha, weitere Stillegungsfläche 500 bzw. 300 €/ha)

- ÖR5 „Kennarten in artenreichen Dauergrünland“ 240 €/ha - der Nachweis von vier Kennarten kann mit der FALBY-App bis 31.8. erfolgen. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, dann gibt es keine Sanktionen oder Konsequenzen.

Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Mehrfachantragstellung.

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