Mehrfachantragstellung 2025
Mehrfachantragstellung ist bis 15.05.2025 zu erledigen.
Interessante Punkte sind z.B.:
- ÖR1a „Nichtproduktibe Flächen auf Ackerland" 1300€/ ha für das erste Hektar „Stilllegung". Neu ist das die maximale Flächenanteil von sechs Prozent auf acht erhöht wurde. Die Auszahlungssummen für den jeweiligen Flächenanteil haben sich nicht verändert.
- ÖR5 „Kennarten in artenreichen Dauergrünland“ 225 €/ha - der Nachweis von vier Kennarten kann mit der FALBY-App bis 31.8. erfolgen. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, dann gibt es keine Sanktionen oder Konsequenzen.
Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Mehrfachantragstellung und späteren Dokumentationsarbeiten per Fal-BY App.

Martin Krinner
Tel.: +49 9421 8412-15
Mobil: +49 160 7013445
martin(noagerl)krinner(wolpertinger)mr-sr(noagerl)de