für Firmen, Kommunen, Privathaushalte

Mehrfachantrag

Mehrfachantragstellung 2025

Mehrfachantragstellung ist bis 15.05.2025 zu erledigen.

Interessante Punkte sind z.B.:

- ÖR1a „Nichtproduktibe Flächen auf Ackerland" 1300€/ ha für das erste Hektar „Stilllegung". Neu ist das die maximale Flächenanteil von sechs Prozent auf acht erhöht wurde. Die Auszahlungssummen für den jeweiligen Flächenanteil haben sich nicht verändert.

- ÖR5 „Kennarten in artenreichen Dauergrünland“ 225 €/ha - der Nachweis von vier Kennarten kann mit der FALBY-App bis 31.8. erfolgen. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, dann gibt es keine Sanktionen oder Konsequenzen.

Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Mehrfachantragstellung und späteren Dokumentationsarbeiten per Fal-BY App.

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