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Informationen

Aktuelles aus dem Bereich Düngung und Nährstoffflüsse

Witterungsereignisse Ende Mai/Anfang Juni:

Aufgrund der außerordentlichen Witterungsereignisse der letzten Tage macht die LfL als landesrechtlich zuständige Stelle von der Möglichkeit nach §3 Abs. 3 DüV Gebrauch, den bereits berechneten Düngebedarf, um höchstens 10 Prozent überschreiten zu dürfen. Dies gilt für Grünland und Ackerkulturen, ausgenommen Wintergerste, Winterraps und GPS in ganz Bayern, aber nur außerhalb roter Gebiete.

Die Entscheidung, ob die örtlichen Witterungsverhältnisse zu einem höheren Düngebedarf und damit zur erforderlichen Nachdüngung führen, obliegt dem Landwirt.

Der Düngebedarf muss nicht neu berechnet werden, jedoch muss dies in den Düngeaufzeichnungen (handschriftlicher Hinweis „witterungsbedingt“ ausreichend) vermerkt werden.

Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung (WDüngV):

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL zukünftig nur noch per Online-Formular.

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Link Empfänger-Meldung nach §4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmelf/stmelf/WDuengV4/index

Link: Mitteilung nach §5 WDüngV über das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmelf/stmelf/WDuengV5/index

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