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GülleAppBayern

GülleAppBayern - Breitverteilung von Rindergülle bis zu einem TS-Gehalt < 4,6 % weiter möglich


Seit 1. Mai 2020 gilt die streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf bestelltem Ackerland. Für Grünland ist diese Vorschrift ab 1. Februar 2025 angedacht.
Nun hat die LfL die Verdünnung von Rindergülle auf < 4,6 % TS als mögliches weiteres alternatives Verfahren zur emissionsarmen Gülleausbringung definiert.
Der Nachweis erfolgt zum Zeitpunkt der Ausbringung bzw. über die Dokumentation der durchgeführten Düngemaßnahme.
Sperrfristen inkl. ihrer Verschiebungen werden ebenfalls berücksichtigt und darauf basierend die zulässigen Ausbringzeiten für Rindergülle auf (Dauer-)Grünland angezeigt.
Die GülleAppBayern ist eine WebApp, die auf PC, Smartphone oder Tablet abgebildet werden kann. Der Login erfolgt über die Anmeldedaten für iBalis. Die betriebsindividuellen Daten des Mehrfachantrags werden eingelesen, sodass dem Landwirt sämtliche gültigen Ausnahmeregelungen von der bodennahen Ausbringung angezeigt werden.
Des Weiteren wird das aktuelle Wetter mit angezeigt, damit die Gülle bei möglichst optimalen Bedingungen ausgebracht werden kann. Dies ist allerdings „nur“ eine Empfehlung und hat keine
rechtliche Relevanz.
Auch die 15ha-Grenze mit allen ihren Voraussetzungen wird in der App abgebildet. Flächen wie
extensive Weide, Streuobstwiesen oder nicht gedüngt und nicht genutzte Flächen können vom Landwirt händisch abgezogen werden.

Im PDF-Ausdruck wird angezeigt, ob bzw. mit welcher Technik Rindergülle auf Grünland ausgebracht werden darf/muss.
Für alle anderen flüssigen organischen Düngemittel (u.a. Schweinegülle, Biogasgärrest oder separierte Rindergülle) gilt dieses neue Verfahren wegen ihrer hohen Gesamt- und Ammonium-N-Gehalte nicht! Diese müssen weiterhin < 2 % TS sein, um nicht bodennah ausgebracht werden zu müssen.
Weiterte Informationen finden Sie im Wochenblatt-Artikel der LfL.
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