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Düngeverordnung - Update

Sämtliche Einschränkungen der Roten und Gelben Flächen sind für die Düngesaison 2025/26 aufgehoben.

Grundsätzlich gilt aber: Die Düngeverordnung hat nach wie vor ihre Gültigkeit!

Unter anderem fallen die 20%-Kürzung des Düngebedarfs, der verpflichtende Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen und auch das Herbstdüngeverbot zur Zwischenfrucht, Gerste nach Getreide und Raps weg. Bei letzterem ist der Nachweis eines Nmin unter 45 kg N/ha nicht mehr nötig.

Ebenso ist die schlagbezogene 170er-Regel vorerst nicht geltend. Aber Vorsicht! Die gesamtbetriebliche Obergrenze von 170 kg organischem N/ha hat weiterhin Bestand.

Die Untersuchungen von betriebseigenem Wirtschaftsdünger entfallen genauso wie die verpflichtende Nmin-Untersuchung auf Roten Flächen. Freiwillig dürfen diese aber weiterhin durchgeführt und genutzt werden. Auch hier ist Vorsicht geboten. Denn viele Rinderbetriebe möchten auf die Erleichterung der sog. „dünnen“ Gülle zurückgreifen. Dazu ist trotzdem ein Nachweis hilfreich.

Es gibt aber auch „Verlierer“ des Urteils. Mit dem Wegfall der Gebietskulissen verschwinden vorerst auch die Erleichterungen für Betriebe bis 30 ha. Diese mussten keine Bedarfsermittlungen und Jahreszusammenfassungen erstellen.

Zur Information:

Sie brauchen keine Bedarfsermittlung erstellen, wenn Sie alle folgenden vier Voraussetzungen erfüllen:

  1. Unter 15 ha LN bewirtschaften
  2. Weniger als 750 kg N-Anfall im eigenen Stall haben
  3. Weniger als 2 ha Sonderkulturen bewirtschaften und
  4. Keinen Wirtschaftsdünger aufnehmen

Alle anderen Betriebe müssen folgende Unterlagen wieder bzw. weiterhin anfertigen:

Nicht mehr erstellt werden muss die Stoffstrombilanz.

Falls Sie von den Erleichterungen Gebrauch gemacht haben und sich derzeit nicht sicher sind, ob die Bedarfsermittlung wieder nötig ist, können Sie sich bei uns gerne vergewissern, wie Ihr Betrieb eingestuft wird.

Wir unterstützen Sie, wie jedes Jahr, gerne bei der Anfertigung der Unterlagen und beraten Sie vollumfänglich bei allen Fragen rund um die Düngeverordnung.

Falls Sie selbst erstellte Bedarfsermittlungen überprüfen lassen wollen, helfen wir ebenso gerne weiter.

Seit März können Sie außerdem unsere Maschinenring eigene Schlagkartei MeinAcker kostenlos testen und nutzen. Diese ist für sämtliche Dokumentationspflichten geeignet und kann Ihnen Ihren Alltag dadurch vereinfachen. Auch hier dürfen Sie uns gerne unterstützend an Ihre Seite holen.

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