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Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO

Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen

Das Sachgebiet 23 der Regierung der Oberpfalz ist bayernweit für die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO zuständig. Eine solche Ausnahmegenehmigung benötigen auch Landwirte – insbesondere für große Erntemaschinen. Die Erfahrungen zeigen, dass die entsprechenden Genehmigungen „kurz vor“ dem beabsichtigten Erntetermin beantragt werden mit der Folge einer Antragsflut in den Sommermonaten und langen Bearbeitungszeiten, die zu Verdruss führen können.

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/60668/60685/leistung/leistung_12263/index.html

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